Kosten

Kostenübernahme etc. 

Privat Versicherte (PKV)


In der Regel umfasst der private Krankenversicherungsschutz die Psychotherapie. In einigen Tarifen gilt, dass Sie beispielsweise das Erstgespräch, vier Probesitzungen oder die ersten 20 Therapiestunden ohne Rücksprache mit Ihrer PKV in Anspruch nehmen können. Für weitere Behandlungstermine bis zur tariflich vereinbarten Höchstmenge ist zumeist eine Leistungszusage durch Ihre private Krankenversicherung erforderlich. Auch über 50 Sitzungen hinaus bieten manche PKV-Tarife Versicherungsschutz, wenn weitere psychotherapeutische Behandlungen medizinisch notwendig sind.

Vor Weiterführung oder Neuaufnahme einer Psychotherapie sollten Sie die Zusage Ihrer Krankenversicherung einholen.

In der PKV gibt es kein regelhaftes oder standardisiertes Antragsverfahren für die Psychotherapie.

Eine Psychotherapiesitzung dauert üblicherweise 50 Min., die angemessene Frequenz der Sitzungen (z.B. einmal pro Woche oder einmal alle 14 Tage) können wir flexibel festlegen. Die Gesamtdauer der Therapie hängt von Ihrer Erkrankung und Motivation ab. Die Therapie kann selbstverständlich von Ihnen wieder beendet werden.

Die Berechnung der Psychotherapiesitzungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dabei wird in der Regel ein 2,8-facher Steigerungssatz angewendet.




Gesetzlich Versicherte (GKV)


Ich verfüge über eine Ermächtigung zur Durchführung und Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen, beantragt für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TfP) bei Erwachsenen als Einzelbehandlung und Gruppenbehandlung (Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein). Eine Genehmigung der KV-Nordrhein zur Durchführung von Videosprechstunden liegt vor.

Die Berechnung einer Psychotherapiesitzungen basiert auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).


Zunächst findet ein unverbindliches Erstgespräch (50 Min.) statt, in dem wir gemeinsam klären, ob eine Psychotherapie medizinisch notwendig erscheint.

In anschließenden Probegesprächen (bis 4 x 50 Min.) können wir entscheiden, ob wir die psychotherapeutische Arbeit fortsetzen bzw. vertiefen wollen. Sollte eine Akuttherapie notwendig sein, würde diese unmittelbar erfolgen.

Die Fortführung der Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie würde ich, wenn Ihr Einverständnis besteht, zum zweiten Probegespräch bei der zuständigen KV beantragen. 

Die Psychotherapiesitzungen dauern üblicherweise 50 Min., die angemessene Frequenz der Sitzungen können wir festlegen. Die Gesamtdauer der Therapie hängt von Ihrer Erkrankung und Motivation ab.

Die Therapie kann selbstverständlich von Ihnen beendet werden.




Selbstzahler


Der Therapieablauf und die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an den PKV-Versicherten.




Videosprechstunden


Eine Genehmigung der KV-Nordrhein zur Durchführung von Videosprechstunden liegt mir vor.

Die Datenschutz cert GmbH hat die technischen Verfahren im Rahmen einer Videosprechstunde der jameda GmbH als adäquat bestätigt. Die Videosprechstunden werden störungsfrei und datenschutzkonform über jameda abgehalten.




Fragen zur Kostenübernahme und der Gebühren können vorab telefonisch geklärt werden.





 




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